Tinnitracks
Voraussetzungen für die Anwendung von „Tinnitracks“ sind:
- Das Ohrgeräusch besteht länger als 3 Monate.
- Das Ohrgeräusch ist ein frequenz-stabiler Ton, der sich nicht ändert.
- Breitbandgeräusche wie ein Rauschen sind nicht geeignet.
- Es darf kein höherer Hörverlust im Bereich des Ohrgeräusches bestehen.
Basis für die die Anwendung sind:
- Eine genaue HNO-ärztliche Untersuchung in der Praxis mit Hörprüfung.
- Kernstück ist die genau Bestimmung der Frequenz des Ohrgeräusches mit einer speziellen Software in der Praxis.
- Anhand dieser Untersuchungen kann dann beurteilt werden, ob jeweils ein Ohrgeräusch für die Behandlung mit „Tinnitracks“ in Frage kommt.
- Diese Bestimmung des Ohrgeräusches erfolgt dann im Verlauf der Therapie wiederholt zur Kontrolle.
Mehrere private Versicherungen und 2 gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Anwendung. Auch die Anwendung als Selbstzahler ist möglich. Weitere Informationen sind einsehbar auf der Homepage www.tinnitracks.com und können natürlich auch in der Praxis erfolgen.
