Aktuelle gesetzliche Regelung für Besucher*innen
Patient*innen haben wie üblich Zutritt mit Schutzmaske – ab dem 01.10.22 gesetzlich vorgeschrieben FFP2-Maske !
Bitte tragen Sie eine FFP2 Maske und lassen diese durchgehend in der Praxis aufgesetzt,
bis Sie bei der Untersuchung zum Absetzen aufgefordert werden.
ACHTUNG !!! Bitte betreten Sie die Praxis nur nach telefonischer Voranmeldung !!!
Wir können sonst die Corona-bedingten Hygienemaßnaahmen nicht umsetzen !!!